Das einjährige Berufskolleg Sozialpädagogik ist das erste Jahr der Ausbildung zum/zur Erzieher/in und ist die Voraussetzung für die Aufnahme in das 2-jährige Berufskolleg für Sozialpädagogik (2BKSP bekannt als Fachschule für Sozialpädagogik) oder auch eine der Zugangsmöglichkeiten für die Aufnahme in das 3-jährige Berufskolleg für Sozialpädagogik (3BKSP - Praxisintegrierte Ausbildung PIA).

Mit dem Abschluss des 1BKSP ist die Berufsschulpflicht erfüllt.

Ziele
Dieses Jahr dient einer generellen Orientierung und dem Erwerb elementaren Handlungswissens und einer fundierten Vorbereitung auf die Fachschule für Sozialpädagogik (2BKSP).
Unterrichtsorganisation
Wöchentlich zwei Tage in der Praktikumsstelle und drei Unterrichtstage in der Schule. Hinzu kommen drei Blockwochen in der Praktikumsstelle. Es gelten die Ferienregelungen des Landes Baden- Württemberg.
Lernmittel
Es wird kein Schulgeld erhoben. Es besteht Lehr- und Lernmittelfreiheit nach den Vorgaben des Landes Baden- Württemberg. Es entstehen lediglich Kosten für Hospitationen, Ausflüge etc.
Abschluss
Erfolgreicher Abschluss des 1-jährigen Berufskollegs für Sozialpädagogik (sozialpädagogisches Handeln mindestens Note ausreichend).

Aufnahmevoraussetzungen


  1. Schüler/innen mit mittlerem Bildungsabschluss (von der Realschule, Gemeinschaftsschule, Werkrealschule oder Berufsfachschule)
  2. eine Vereinbarung mit einer von der Schule als geeignet angesehenen Tageseinrichtung für Kinder. Die Praktikumsstelle ist eigenständig zu suchen und muss im Landkreis Heilbronn liegen (Ausnahmeregelungen nur nach Absprache).

Anmeldung


Für die Anmeldung musst du die folgenden 2 Formulare ausfüllen und an der CHS abgeben:

Anmeldeformular

Zustimmung zur Praktikumsstelle

 

Zusätzlich musst du dich über das zentrale Online-Bewerberverfahren BewO registrieren:

  1. Registriere dich (ab dem 24. Januar eines Jahres) mit deiner E-Mail-Adresse auf der BewO-Homepage und gib alle erforderlichen Daten ein.
  2. Wähle anschließend online die gewünschten Bewerbungsziele (Schulen und Bildungsgänge) aus.
  3. Ordne die Bewerbungsziele nach Priorität.
  4. Drucke den online ausgefüllten Aufnahmeantrag aus und unterschreibe ihn (Unterschrift der Erziehungsberechtigten nicht vergessen, sofern du unter 18 Jahre alt bist!). 
  5. Wenn die Christiane-Herzog-Schule deine erste Wahl (Priorität 1) ist, gib den Aufnahmeantrag zusammen mit den angegebenen Unterlagen bis spätestens 1. März bei uns im Sekretariat ab. (Wenn du unterschiedliche Bewerbungsziele angegeben hast, musst du die Unterlagen eventuell noch an anderen Schulen (die im Aufnahmeantrag gekennzeichnet sind) abgeben.)

Wie geht es weiter?

Die Schule, bei der du einen vorläufigen Schulplatz erhalten hast (z.B. CHS), sendet dir bis zum 25. März eine schriftliche Benachrichtigung per Post zu. Die Zusage ist vorläufig, weil für die endgültige Platzvergabe die Noten im Abschluss- bzw. Jahreszeugnis maßgeblich sind. Wenn du von der Christiane-Herzog-Schule eine (vorläufige) Zusage erhälst musst du noch Folgendes beachten:

  • Nach Erhalt deines Abschluss- oder Jahreszeugnisses musst du noch eine beglaubigte Kopie deines Zeugnisses  bei uns im Sekretariat abgeben (Abgabefrist siehe Flyer).
  • In den letzten Tagen vor Beginn der Sommerferien gehst du (oder ein/e Vertreter/in) an deine künftige Schule (CHS) zur Schüleraufnahme (Termin siehe Flyer)

Mehr Details zum Verfahren findest du in unserem Flyer als Download. Die BewO-Anleitung führt dich zudem Schritt für Schritt durch das Bewerbungsverfahren. 

Falls du oder deine Erziehungsberechtigten noch ungeklärte Fragen habt, könnt ihr euch gerne an unser Sekretariat wenden.